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Allgemeine Geschäfts Bedingungen der PosterNetwork AG
§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Die Lieferungen und Leistungen von PosterNetwork erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Für einzelne Geschäftsfelder werden sie ergänzt durch besondere Vertragsbedingungen.
Die von PosterNetwork unterbreiteten Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsschluss erfolgt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch PosterNetwork. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragsänderungen und Ergänzungen.
2. PosterNetwork wird ausschließlich aufgrund dieser AGB tätig. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Die Erbringung von Lieferung oder Leistungen durch PosterNetwork gelten als Auftragsbestätigung.

§ 2 Lieferung

1. Der Ort der Lieferung wird im Vertrag festgelegt. Wird eine diesbezügliche Vereinbarung nicht getroffen, so gilt das Auslieferungslager von PosterNetwork als Liefer- und Leistungsort. Als Liefertermin gilt der Zeitpunkt, in dem die zu liefernde Ware bei PosterNetwork zur Abholung bzw. zum Versand bereitsteht. Von PosterNetwork benannte Liefertermine und andere Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie durch PosterNetwork ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Bei von PosterNetwork nicht zu vertretenden Leistungshindernissen sowie Fällen höherer Gewalt, verlängern sich die vereinbarten Liefertermine entsprechend der Dauer des eingetretenen Leistungshindernisses.
3. Der Versand der bestellten Ware, der entweder aus dem Lager von PosterNetwork oder aber direkt von dem Hersteller an den von dem Kunden bestimmten Ort durchgeführt wird, erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass PosterNetwork nach billigem Ermessen im Namen und auf Rechnung des Kunden einen Spediteur mit dem Transport der vom Kunden georderten Ware beauftragt. Der Spediteur wird für den Kunden tätig und nicht als Erfüllungsgehilfe oder Vertreter von PosterNetwork. Die Lieferung durch PosterNetwork kann auch als Teillieferung durchgeführt werden.
4. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Tag des Annahmeverzuges ein Lagergeld in Höhe von 1 % des Rechnungswertes zu zahlen.
5. Vereinbarungen über monatliche Schaltzeiten beinhalten eine Aushangzeit von 28 Tagen.

§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen

1. Die Preise von PosterNetwork verstehen sich ab Lager zuzüglich Transport und Verladungskosten. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern Aufträge ohne gesonderte Preisvereinbarungen durchgeführt werden, gelten die Listenpreise als vereinbart. Sofern zwischen Vertragsschluss und Liefertermin ein Zeitraum von mehr als drei Monaten besteht, ist PosterNetwork berechtigt, die Preise entsprechend der bis zum Liefertermin tatsächlich eingetretenen Kostensteigerung (insbesondere Material- und Lohnpreissteigerung) zu erhöhen.
2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlen. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes nur dann berechtigt, wenn seinerseits Gegenansprüche bestehen, die entweder rechtskräftig festgestellt oder aber von PosterNetwork anerkannt wurden.
3. PosterNetwork ist berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag benennt einen Termin, zu dem der Kunde die von ihm gewünschten Motive spätestens PosterNetwork reproduktionsfähig zur Verfügung stellen muss. Bei verspäteter Lieferung der Unterlagen durch den Kunden verzögert sich der Liefertermin entsprechend. PosterNetwork kann dem Kunden, wenn dieser den Termin zur Vorlage der Unterlagen nicht einhält, eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist PosterNetwork berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, Schadenersatz in einer Höhe zu zahlen, die dem Gesamtpreis des Auftrags abzüglich der ersparten Kosten von PosterNetwork entspricht.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Untervermietung, eine anderweitige Weitergabe der von ihm gebuchten Fläche an Dritte oder eine Anbringung von Fremdplakaten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PosterNetwork vorzunehmen. Im Falle einer unzulässigen Untervermietung, Weitergabe oder Anbringung von Fremdplakaten ist PosterNetwork zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Es gelten in diesem Fall die vorgenannten Schadensersatzverpflichtungen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche Lieferungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen im Eigentum von PosterNetwork.
2. Im Fall der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände tritt der Kunde im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer erfüllungshalber an PosterNetwork ab. Sollten, unbeachtet der obigen Vereinbarungen, beim Kunden Beträge von Zweitkäufern eingehen, so ist jener verpflichtet, diese Beträge unverzüglich an PosterNetwork auszukehren.
3. Der Kunde verpflichtet sich, PosterNetwork bei Pfändung oder Beschlagnahme der Kaufgegenstände durch Dritte sofort schriftlich davon zu benachrichtigen und dem Dritten auf das Eigentumsrecht von PosterNetwork aufmerksam zu machen. Im Fall der Unterlassung der Anzeige ist der Kunde schadensersatzpflichtig. Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung, einschließlich der einer notwendig werdenden Pfandfreistellung, gehen zu Lasten des Kunden.


§ 6 Gewährleistung

1. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware gemäß §§ 377, 378 HGB schriftlich bei PosterNetwork geltend zu machen. Mangelhafte Kaufgegenstände sind vom Kunden auf Anforderung von PosterNetwork in unverändertem Zustand zurückzusenden. Bei Gewährleistungsansprüchen wird PosterNetwork unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Kunden den Kaufgegenstand nach eigener freier Wahl kostenlos nachbessern oder ganz oder teilweise ersetzen. Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
2. Schäden und Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Benutzung hervorgerufen werden, fallen nicht unter die Gewährleistung von PosterNetwork.
3. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kaufgegenstand selbst verändert wurde und der Mangel auf dieser Veränderung beruht.
4. Die Farbwirkung zwischen Vorabdruck und späterem Aushang kann differieren und stellt keinen Mangel dar. Geringfügige Abweichungen in der Größe bleiben vorbehalten, sofern sie für die künftige Verwendung unerheblich sind.
5. Sollte der vereinbarte Standort wegen des Widerrufs der Genehmigung oder wegen bautechnischer Probleme nicht oder nur teilweise für die Vertragslaufzeit genutzt werden können, ist PosterNetwork berechtigt, mindestens zwei Alternativstandorte anzubieten, die qualitativ gleichwertig sind. Der Kunde ist verpflichtet, auf eine entsprechende Mitteilung unverzüglich zu erklären, welchen Alternativstandort er für die Schaltung bevorzugt. Gibt er die Erklärung nicht unverzüglich ab, entscheidet PosterNetwork, welcher geeignete Standort genutzt wird.
6. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
7. Jede über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

1. Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet PosterNetwork unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das Zweifache des Vertragswertes sowie auf Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragsdurchführung typischerweise gerechnet werden muss.
2. Im Übrigen haftet PosterNetwork unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet PosterNetwork nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Absatz.
3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet PosterNetwork nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen nach Absatz 1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.

§ 8 Rücktritt

1. PosterNetwork kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände in der Einflusssphäre des Kunden die Annahme rechtfertigen, dass dieser seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen können wird – dies insbesondere bei einem gegen ihn durchgeführtes Zwangsvollstreckungs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren sowie bei Scheck- oder Wechselprotesten gegen den Kunden – und er trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist. Das Rücktrittsrecht von PosterNetwork besteht auch dann, wenn diese Umstände schon zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vorlagen, aber erst später bekannt geworden sind.
2. PosterNetwork kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn der Inhalt der Vorlagen sittenwidrig ist, gegen Strafvorschriften verstößt oder Rechte Dritter verletzt.
3. Aufträge können spätestens 90 Tage vor geplanter Lieferung bzw. Montage der ersten Materialien vom Kunden gebührenfrei storniert werden. Falls der Kunden 89 oder weniger Tage vor der geplanten Lieferung / Montage vom Vertrag zurücktreten will, stellt PosterNetwork eine Stornogebühr in Rechnung. Diese beträgt beim Auftragsrücktritt bis 35 Tage vor dem mitgeteilten Montagetermin 50 % der geschuldeten Vergütung, ab 34 Tage vorher 100 % der Vergütung, abzüglich der gesparten Eigenaufwendungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen, für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang bei PosterNetwork.

§ 9 Schäden und Verlust

1. Für Beschädigungen oder Verlust der Werbeposter durch Dritte oder infolge höherer Gewalt, die nach §8 hervorgerufen werden, übernehmen wir keine Haftung.
2. Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen erfolgen nur nach schriftlicher Beauftragung des Kunden auf dessen Kosten. Etwaige notwendige Montagen/Demontagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Ausfalltage, die innerhalb des gebuchten Schaltungszeitraumes durch Beschädigung oder Verlust des Werbenetzes entstehen, berechtigen nicht zur Minderung.

§ 10 Rücktritt

1. PosterNetwork kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände in der Einflusssphäre des Kunden die Annahme rechtfertigen, dass dieser seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen können wird – dies insbesondere bei einem gegen ihn durchgeführtes Zwangsvollstreckungs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren sowie bei Scheck- oder Wechselprotesten gegen den Kunden – und er trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist. Das Rücktrittsrecht von PosterNetwork besteht auch dann, wenn diese Umstände schon zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vorlagen, aber erst später bekannt geworden sind.
2. PosterNetwork kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn der Inhalt der Vorlagen sittenwidrig ist, gegen Strafvorschriften verstößt oder Rechte Dritter verletzt.
3. Aufträge können spätestens 90 Tage vor geplanter Lieferung bzw. Montage der ersten Materialien vom Kunden gebührenfrei storniert werden. Falls der Kunden 89 oder weniger Tage vor der geplanten Lieferung / Montage vom Vertrag zurücktreten will, stellt PosterNetwork eine Stornogebühr in Rechnung. Diese beträgt beim Auftragsrücktritt bis 35 Tage vor dem mitgeteilten Montagetermin 50 % der geschuldeten Vergütung, ab 34 Tage vorher 100 % der Vergütung, abzüglich der gesparten Eigenaufwendungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen, für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang bei PosterNetwork.

§ 11 Urheberrechte

1. Der Kunde versichert, dass er an allen PosterNetwork übergebenen Vorlagen, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Bei Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, ist der Kunde schadensersatzpflichtig.
2. PosterNetwork ist berechtigt Fotos, Ausschnitte und künstlerisch verfremdete Motive der bedruckten Netze bzw. Planen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1. Soweit beide Parteien Kaufleute sind, gilt als Erfüllungsort und als Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche die Stadt Hamburg, Deutschland.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Für alle Vertragsbeziehungen, denen diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu Grunde liegen, gilt Deutsches Recht.

Datenschutz

Die im Rahmen des Geschäftsverkehrs erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden können zum Zweck der Vertragsabwicklung gespeichert werden. PosterNetwork AG verpflichtet sich, alle im Rahmen des Geschäftsverkehrs bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Impressum / AGB